Große Resonanz bei den digitalen Elternabende – weitere Veranstaltungen im November und Dezember 2023 geplant!
Der Einladung zu den Online-Elternabenden vom Netzwerk gegen Gewalt, folie8 Öffnet sich in einem neuen Fenster und der aktiven Medienwerkstatt KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster folgten am 04.07., 06.07., 10.07. und 11.07.2023 insgesamt 1151 interessierte Teilnehmer und Teilnehmerinnen.
In den jeweils ersten beiden 90-minütigen Veranstaltungen beleuchteten Tom Gudella von „folie8“ und Sascha Aschermann vom Netzwerk gegen Gewalt, Polizeipräsidium Nordhessen, Risiken und Nutzen von Smartphones für Kinder sowie Jugendliche. Der Medienpädagoge Gudella ging unter anderem auch auf folgende Fragen ein:
Ab welchem Alter ist ein Handy/Smartphone sinnvoll?
Grundsätzlich sollte der Besitz eines Handys von einem Kind solange wie es geht hinausgezögert werden. Spätestens aber beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule beschäftigen sich die Eltern mit dieser Thematik. Daher empfahl Gudella, dass die Kinder erst ab dem neunten/zehnten Lebensjahr ein Handy besitzen sollten. Wenn möglich sollte dies zunächst auch nur zum Telefonieren und nicht zum Surfen im Internet genutzt werden, da sie die Gefahren im Netz in diesem Alter meist noch nicht einschätzen können.
Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Kind in der Lage, mit einem vollfunktionsfähigem Smartphone sicher umzugehen.
Welches sind die Hauptrisiken und worauf müssen die Eltern achten?
Ein Zugang zum Internet bedeutet, dass das Kind auch einer Konfrontation mit nicht altersgerechten Inhalten ausgesetzt ist. Es besteht die Möglichkeit, dass es z.B. auf nicht vertrauenswürdige Seiten gelangt oder in Kostenfallen hineingerät. Diese Gefahren können nur zusammen mit den Eltern bei den ersten Schritten mit dem neuen Smartphone minimiert werden.
Laut Gudella brauchen die Kinder eine elterliche Begleitung, um eine angemessene Nutzung des Smartphones zu lernen. Dabei ist es aus Sicht der Suchtprävention sehr wichtig, „handyfreie-Zeiten“ zu vereinbaren. Auch ein gemeinsam verfasster Handynutzungsvertrag zwischen dem Kind und den Eltern könne Konflikte im Familienalltag reduzieren.
Familieneinstellungen auf iOS- und Android-Geräten
In Anlehnung an die ersten beiden digitalen Elternabende „Das 1. Handy meines Kindes....." zeigten die Medienpädagogen Tom Gudella und Benjamin Ulrich (aktive Medienwerkstatt Kassel), wie Eltern „Familieneinstellungen bei Android- und iOS-Geräten“ vornehmen können. Schritt für Schritt vollzogen die Teilnehmenden nach, wie diese für ihr Kind z.B. adäquate Alters- (Filme, Musik und Spiele) und Zeitfreigaben (für einzelne Apps) auf einem Smartphone oder Tablet festlegen können.
Dabei ging es bei diesen Informationsabenden nicht darum, dass die Eltern die Möglichkeit einer permanenten Kontrolle über das digitale Vorgehen ihrer Kinder haben, sondern neben den technischen Tipps wurde auch die Notwendigkeit einer medialen Begleitung der Kinder durch ihre Eltern verdeutlicht. Hierbei wiesen die Referenten auch auf die nützliche Internetseite von Medien-KindersicherÖffnet sich in einem neuen Fenster hin.
Sascha Aschermann machte bei allen Elternabenden deutlich, dass beim Austausch von Nachrichten in den sozialen Netzwerken auch oft Straftaten durch Minderjährige begangen werden. Das ist insbesondere der Fall beim Versenden oder Teilen strafbarer Inhalte. hierzu gehören z. B. Gewaltvideos oder pornografisches Material sowie Beleidigungen und Bedrohungen über das Netz. Auch die Gefahr, selbst Opfer einer Straftat z.B. CybergroomingÖffnet sich in einem neuen Fenster zu werden, ist relativ groß.
Neben den zuvor behandelten Themenschwerpunkten wurden neben vielen weiteren Fragen auch die Fragen, welche Apps für Kinder/Jugendliche geeignet sind bzw. am häufigsten genutzt werden, welches Datenvolumen erforderlich ist, welche weitere Kontrollmöglichkeiten für die Eltern bestehen ausführlich erörtert.
Tom Gudella, Benjamin Ulrich und Sascha Aschermann führen noch weitere Veranstaltungen Ende November und Anfang Dezember diesen Jahres durch, welche auf dieser Website und über die Staatlichen Schulämter in Hessen bekannt gegeben werden.