Sexualisierte Gewalt

Vielfach wird der Begriff „sexualisierte Gewalt“ im Sinne von „sexuellem Missbrauch“ angewandt bzw. werden die Begriffe als Synonyme gebraucht. Aber sie  bedeuten nicht dasselbe. Daher ist eine klare Definition vorab erforderlich.

Das Netzwerk gegen Gewalt vertritt folgende Begriffsdefinition:

Unter sexualisierter Gewalt wird jede Verletzung der sexuellen Intimsphäre bzw. der sexuellen Selbstbestimmung einer Person verstanden, gleich, ob es sich dabei um eine in erster Linie psychische oder eine ausschließlich physische Grenzüberschreitung handelt.

Landesarbeitsgemeinschaft Kinder und Jugendschutz NW eV

Bei der Thematik „Sexualisierte Gewalt“ ist insgesamt von einem großen Dunkelfeld auszugehen. Das Ausmaß sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen lässt sich schwer in Zahlen ausdrücken. Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass es derzeit keine belastbaren Zahlen dazu gibt, wie viele der heutigen Kinder und Jugendlichen von sexuellem Missbrauch betroffen sind, ob die Belastung zurückgegangen ist und auf welche Ursachen das gegebenenfalls zurückgeführt werden kann. [2]

Das Netzwerk gegen Gewalt versteht Gewaltprävention als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bearbeitet sexualisierte Gewalt als ein Schwerpunktthema.

Es veranstaltete bisher zwei landesweite und mehrere regionale Fachtagungen zur Thematik. Regional wird in unterschiedlicher Weise an der Problematik gearbeitet. Vereinzelt haben sich, auch auf Initiative der Regionalen Geschäftsstellen, Netzwerke, interdisziplinäre Arbeitsgruppen gebildet, in denen die Geschäftsführungen oft mitwirken.  Für eine wirksame und nachhaltige Prävention ist es erforderlich, sexualisierte Gewalt als Querschnittsaufgabe zu verstehen. Dies bedeutet auch eine Berücksichtigung der Thematik in allen Feldern der Gewaltprävention.

In den letzten Jahren sind in Hessen  unterschiedliche Maßnahmen und Initiativen der Prävention und Intervention von sexualisierter Gewalt umgesetzt  worden.

Als Beispiele  hierfür seien erwähnt:

2012 wurde  durch die Hessische Landesregierung der „Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen“ [3] erarbeitet. Das Hessische Kultusministerium entwickelte die „Handreichung zum Umgang mit sexuellen Übergriffen an Schulen. Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte bzw. für die Vertrauenspersonen für sexuelle Gewalt an Schulen ergänzen diese Maßnahme.

Seit 2014 beteiligt sich das Kultusministerium an der bundesweiten Initiative „Trau Dich!“ Die bisher 33 Aufführungen wurden von ca. 8.500 Schülerinnen und Schüler besucht und stießen auf positive Resonanz. Das Netzwerk gegen Gewalt unterstützt die Kampagne regional und landesweit.

Die Bundesinitiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ startete in Hessen im September 2016. Fachkräfte der Kinder–und Jugendhilfe finden in „Präventionskonzepte in Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe. Kriterien zur Entwicklung und Implementierung “  Hinweise zur Prävention und Intervention. Für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration den Leitfaden „Irgendetwas stimmt da nicht... - der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Jugendarbeit“[4]  entwickelt.

In Gießen unterstützt das Hessische Ministerium der Justiz das Präventionsprojekt „Kein Täter werden“ [5] - ein Therapieangebot, das sich an Männer mit pädophiler Neigung richtet.