Fördergrundsätze

Allgemeine Fördergrundsätze für Zuwendungen (hier: Personal-und Sachkosten) zur Förderung der Mitarbeit der Jugendhilfe am Gewaltpräventionsprogramm PiT-Hessen

Die Aufgabe der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Gewaltprävention ist es, den Focus der gewaltpräventiven Arbeit auf die Stärkung der Persönlichkeit junger Menschen zu legen, um damit zur Verbesserung ihrer Lebenslage beizutragen. In diesem Sinne verfolgen Präventionsangebote das Ziel, Kindern und Jugendlichen Kompetenzen im Umgang mit Risiken und Gefährdungen zu vermitteln.

PiT-Hessen setzt diesen Ansatz in die Praxis um, indem ein institutionsübergreifendes Gewaltpräventionskonzept realisiert wird, das die dauerhafte Kooperation von Schule, Polizei und Jugendhilfe zur Grundlage seines Handelns macht. Das Programm verfolgt unter anderem das Ziel, Schülerinnen und Schülern Handlungsalternativen in gewaltbesetzten Situationen im öffentlichen Raum zu vermitteln und befasst sich dabei mit psychischer, physischer und struktureller Gewalt.

Um die Mitarbeit von Trägern der Jugendhilfe in PiT-Teams zu fördern, können Träger der Jugendhilfe eine Zuwendung für Personal- und Sachkosten in Höhe von bis zu 800 Euro je Projekt und Schuljahr erhalten. Grundlage einer Zuwendung sind die in den Allgemeinen Fördergrundsätzen für Zuwendungen (Personal- und Sachkosten) zur Förderung der Mitarbeit der Jugendhilfe am Gewaltpräventionsprogramm PiT-Hessen genannten Kriterien.

Die allgemeinen Fördergrundsätze, den Zuwendungsantrag sowie den Verwendungsnachweis für Zuwendungen haben wir für Sie zum Download bereitgestellt.